Geschichte

Am 9. Juli 1922 wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz verabschiedet. Damit wurde zum ersten Mal von Seiten des Gesetzgebers versucht, eine (rechts-)einheitliche Regelung für das "Phänomen Jugend" zu schaffen. 
Am 25. September 1922 haben sich die Träger evangelischer Kindergärten zum evangelischen Reichsverband für Kindertagespflege e.V. zusammengeschlossen.

Die Verbandsgründung hatte sicher auch etwas mit der Verabschiedung des Gesetzes zu tun. Für die Träger von evangelischen Kindergärten war dies ein letzter Anstoß, sich zusammenzuschließen, um u.a. die Kenntnisse über das Gesetz zu verbreiten, da das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz konsequent das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Fürsorge und Unterstützung festgeschrieben hatte. Damals, 1922, ging es darum, den herrschenden gesellschaftspolitischen Verhältnissen in der Weimarer Republik entgegenzutreten. Familienergänzende Erziehungsarbeit in den evangelischen Kindergärten sollte dabei eine ebenso wichtige Rolle spielen wie die Stärkung evangelischer Gemeindearbeit als Teil der freien Jugendarbeit. Die Lobbytätigkeit hat somit von Anfang an dazugehört. 

Die Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. ist die Nachfolgeorganisation dieser seinerzeit gegründeten Vereinigung des Reichsverbandes für evangelische Tagespflege. Die Bundesvereinigung schließt seit 1922 die Landesverbände, Ämter, Abteilungen, Referate und Arbeitsgemeinschaften für Tageseinrichtungen für Kinder innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammen. Damals wie heute ist es Ziel der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder Impulse zu setzen und in Kirche und Gesellschaft eine Politik für Kinder zu stärken.